AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pension Villa Bernau

Villa Bernau
Rathausstraße 35
79872 Bernau im Schwarzwald
Tel.: +49 7675 8049946
USt-IdNr.  DE335929956


– nachstehend „Villa Bernau“ genannt –


1.    Geltungsbereich

1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Villa Bernau.
1.2    Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn diese zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

2.    Zustandekommen des Vertrages

2.1    Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag in elektronischer oder schriftlicher Form abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Buchungssystem oder schriftlich / mündlich von der Villa Bernau angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
Der Villa Bernau steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Bei einer Buchung mittels Buchungssystems, kommt der Vertrag mit dem Zugang der elektronischen Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Ein weitere, insbesondere schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt nicht.
2.2    Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der Villa Bernau gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahme-, Buchungsvertrag, sofern der Villa Bernau eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3     Auf die Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.
2.4    Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Villa Bernau.

3.    Preise und Leistungen

3.1     Villa Bernau ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2    Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Villa Bernau zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Villa Bernau gegenüber Dritten.
3.3    Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate, und erhöht sich der von der Villa Bernau allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 20% angehoben werden.
3.4    Die Preise können von der Villa Bernau geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Villa Bernau dem zustimmt.
3.5     Rechnungen der Villa Bernau sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. 
Der Verzug setzt spätestens ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Villa Bernau berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Der Villa Bernau bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Villa Bernau eine Mahngebühr von 20,00 EUR erheben.
3.6  Die Villa Bernau ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird bei einer elektronischen Bestellung durch das Buchungssystem vorgegeben, oder können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Villa Bernau ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Villa Bernau aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7   Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann die Villa Bernau ein Umbuchungsentgelt von €10,- pro Änderungsvorgang verlangen.
3.8   Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.

4.    Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1     Die Villa Bernau räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

  • Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Villa Bernau Anspruch auf angemessene Entschädigung.
  • Die Villa Bernau hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschalen betragen für
    • Zimmerbuchungen:
      • bis zum 31.Tag vor Buchungstermin 20%
      • bis zum 21.Tag vor Buchungstermin 30%
      • bis zum 11.Tag vor Buchungstermin 40% 
      • danach 100% des Zimmerpreises
    • nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen und Lieferungen außerhalb der Zimmerbuchung 50% des vertraglich vereinbarten Preises.

4.2    Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies der Villa Bernau rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

5.    Rücktritt der Villa Bernau

5.1    Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Villa Bernau gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2    Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere von der Villa Bernau nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • die Villa Bernau begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der zu erbringenden Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Villa Bernau in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Villa Bernau zuzurechnen ist;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
  • ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
  • die Villa Bernau von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Villa Bernau nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Villa Bernau gefährdet erscheinen;
  • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.3    Die Villa Bernau hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5    In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. 

6.     An- und Abreise

6.1    Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Villa Bernau hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt.
6.2    Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3    Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Villa Bernau das Recht, gebuchte Zimmer nach 21:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Villa Bernau steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens um  11:00 Uhr der Villa Bernau geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Villa Bernau über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, der Villa Bernau nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7.    Haftung

7.1    Die Villa Bernau haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Villa Bernau ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3    Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Villa Bernau.
7.4    Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Villa Bernau übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Villa Bernau ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.5    Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.    Schlussbestimmungen

8.1    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Villa Bernau.
8.2    Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Villa Bernau. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Villa Bernau. Die Villa Bernau ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
8.3    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Bernau im Schwarzwald, den 21.06.2021